Freitagspredigt

Ab 01. November 2024

Binz_SAAL
Üetlibergstr. 54 um 12:15

 

 Zayed Moschee

Rötelstr. 86 um 13:30

Monatliche Gebetszeiten

Wenn der Gläubige Muslim finanziell und körperlich dazu in der Lage ist, und wenn der nach Makka führende Weg die für die Sicherheit erforderlichen Bedingungen aufweist, so ist er verpflichtet, zum Heiligen Haus Allahs zu pilgern:
“Die Pilgerfahrt zum Haus Allahs ist für alle, die sie unternehmen können, eine Pflicht gegenüber Allah.” [Koran, 3:97] Jeder Gläubige muss einmal in seinem Leben diese Pilgerfahrt unternehmen, aber die Religion ist nachsichtig und wohlwollend. Allah legt uns keine Pflichten auf, die über unsere Möglichkeiten hinausgehen und sie übersteigen.

Die Pilgerfahrt bringt unzählige Wohltaten mit sich. Diese religiöse Handlung kann an keinem anderen Ort ausgeübt werden. Der Gläubige schreitet mehrere Male um die Ka’aba, läuft siebenmal zwischen dem Felsen Marwa und dem Felsen Safa hin und zurück, verbringt eine Nacht auf der Anhöhe von Arafat und nimmt an allen religiösen Kundgebungen teil, bei der jede Einzelne eine Dimension der Wahrheit darbietet und einen tiefen Sinn in sich birgt.

Darüber hinaus ist die Pilgerfahrt die eindrucksvollste und bedeutendste Kundgebung der Einheit der Muslime untereinander, die unter den Augen des teilnehmenden Gläubigen stattfindet, zu der Hunderttausende von Gläubigen aus allen Teilen der Welt zusammenkommen, vor Allah stehen in derselben Haltung, angetan mit demselben Gewand, ohne jeden Schmuck und ohne jedes Vermögen, in allem gleich, ohne Unterschied von Klassen und Privilegien ohne Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe und Ethnie der einzige von Allah Ausgezeichnete ist der Frömmste.

Die Pilgerfahrt ist die fünfte Säule des Islam. Wer diese Pilgerfahrt unternimmt und zusammen mit den anderen grundlegenden Prinzipien in allem den Glaubensvorschriften nachkommt und sie befolgt, wird durch die Gnade Allahs ein gläubiger Muslim, dem das Glück auf Erden und die Seligkeit in der anderen Welt zuteil werden.

Darüber hinaus bestehen weitere Vorschriften, die vom Dogma und dem Gesetz ausgehen, die andere Verpflichtungen auferlegen, die der Gläubige beachten und befolgen muß, wenn sein Glaube und seine religiösen Handlungen, zu deren wichtigsten Elementen sie gehören, ihren vollen Wert behalten sollen.

Adresse

Stiftung Islamische Gemeinschaft Zürich
Rötelstrasse 86
CH-8057 Zürich
Tel: 044 363 52 10
Fax: 044 363 52 12

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