Freitagspredigt

Ab 01. November 2024

Binz_SAAL
Üetlibergstr. 54 um 12:15

 

 Zayed Moschee

Rötelstr. 86 um 13:30

Monatliche Gebetszeiten

Die Vorgeschichte der Stiftung Islamische Gemeinschaft Zürich (SIGZ) reicht bis in die sechziger Jahre zurück. Damals kamen einige Studenten zusammen, um gemeinsam das Freitagsgebet zu verrichten. Dieses fand abwechslungsweise in der Wohnung eines Teilnehmenden statt. Bald aber - zu Beginn der siebziger Jahre - wuchs die muslimische Gemeinde so stark, dass die Wohnung eines Studenten für all die Betenden nicht mehr ausreichte. Es ergab sich eine Möglichkeit an der ETH-Zürich, welche für das Freitagsgebet einen Raum zur Verfügung stellte. Dieser Allzweckraum wurde normalerweise für Studenten-Partys benutzt, transformierte sich aber jede Woche zum Gebetssaal für die Gläubigen.

Zu Beginn der siebziger Jahre nahm die Zahl der Studierenden und die der muslimischen Gastarbeiter (vorwiegend Türkei und Ex-Jugoslawien) markant zu. Das Bedürfnis nach einem geeigneten Platz für das Freitagsgebet und einem Ort der Begegnung und des Zusammenseins wurde immer stärker. So entstand am 5. Juli 1975 der erste islamische Verein unter dem Namen „Islamische Gemeinschaft in der Deutschsprachigen Schweiz“, mit Sitz in einer gemieteten Wohnung an der Nordstrasse. Damals gab es Mitglieder aus den verschiedensten islamischen Ländern. Der Vorstand bestand aus Muslimen aus Bosnien, der Türkei, der Schweiz und Ägypten. Dank den Bemühungen des damaligen Präsidenten der Gemeinschaft Adil Zulfikarpasic wurde 1982 das Haus an der Rötelstrasse von den Emiraten gekauft und 1983 der Islamischen Gemeinschaft übergeben. Die Liegenschaft in der sich heute der Sitz der SIGZ befindet gehört also den Vereinigten Emiraten, die Islamische Gemeinschaft hat Nutz-Niessungsrecht. Das Haus muss ausschliesslich im Dienst der Muslime stehen, die Betriebsführung läuft nach schweizerischem Vereinsrecht.

Ende der siebziger Jahre und Anfang achtziger Jahre wuchs die islamische Gemeinde so stark, dass es notwendig war nach anderen Räumlichkeiten zu schauen, um den Bedürfnissen der Muslime individuell gerecht zu werden. So entstanden mehrere Gemeinschaften, die mehr oder weniger ethnisch organisiert sind. So gibt es heute u.a. arabische, türkische, bosniakische, albanische, pakistanische und iranische Organisationen. Hier an der Rötelstrasse verkehren meistens arabische Muslime, die Mehrheitssprache ist deshalb auch Arabisch. Die Moschee wird aber auch von vielen anderen Nationalitäten besucht, wie Türken, Bosniaken, Albaner, Somalier, Pakistaner und einer wachsenden Zahl von Schweizer Muslimen.

Das islamische Zentrum der SIGZ wird vom Stiftungsrat sowie dem leitenden Verwalter und Imam geführt. Imam heisst wörtlich Vorbild, Führer und ist zunächst einmal die Bezeichnung für den "Leiter des islamischen Gemeinschaftsgebetes", der besonders beim Freitagsgebet die Gemeinde in der Funktion des Vorbeters leitet. Er ist ein Angestellter der Moschee, aber kein Priester. Beim gemeinsamen rituellen Gebet kann jeder mündige Muslim, der – unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung – die Tradition gut kennt, die Funktion des Imam übernehmen. Diese Ehre fällt vornehmlich dem gelehrtesten zu, häufig aber auch dem angesehensten Mitglied der Versammlung zukommen.

In unserer besonderen Situation in der Schweiz muss der Imam, als Angestellter der Moschee auch noch mit anderen Aufgaben betraut werden. Z.B. Beantwortung religiöser Fragen der Gemeinschaftsmitglieder, Ausführung der sozialen und zivilen Angelegenheiten der Mitglieder (Heirat, Scheidung, Geburt, Konvertieren u.s.w.), Organisation der Besuche der politischen, kirchlichen und schulischen Organisationen im Zentrum; Repräsentieren der Stiftung in den Medien, Pflege der Webseite, Besuch der muslimischen Kranken und Gefangenen, Pflege der religiösen Beziehung zu allen anderen islamischen Organisationen; Beantworten von religiösen Fragen der städtischen Behörden, sowie rituelle Verpflichtungen bei Todesfällen.

Seit Beginn der Zentrumsaktivitäten wünschte die Islamische Gemeinschaft in Zürich sich eine Infrastruktur, die das ganze Sozialleben abdeckt, d.h beginnend bei der Moschee über ein islamisches Kulturzentrum, eine Qur'an-Schule, einen islamischen Friedhof bis hin zu einem Alters- und Studentenheim.

Am 20.01.1994 kamen Vertreter der Islamischen Gemeinschaft in der deutschsprachigen Schweiz mit dem Stadtrat zusammen. Bei diesem Treffen erörterten die Muslime ihre Bedürfnisse nach einem eigenen Friedhof und ihre Notlage hinsichtlich der islamischen Bestattung sowie den dringenden Wunsch nach der Errichtung einer Moschee. Darauf folgten mehrere Zusammenkünfte zwischen der Verhandlungsdelegation und verschiedenen städtischen Behörden um Detailfragen zu besprechen.

Bezüglich der Friedhof-frage gab es ein unüberwindliches Problem. Die kantonale Verordnung über Erdbestattungen erlaubte keine separaten Grabfelder für einzelne Konfessionen. Diese Verordnung, welche im Jahre 1963 für Katholiken und Reformierte erlassen wurde, hinderte nun die Errichtung der islamischen Grabfelder. Den Muslimen blieb nichts anders übrig, als sich nach einem privaten Friedhof umzuschauen. Neben dem Friedhof Eichbühl liesse sich eine Parzelle für die Errichtung eines islamischen Friedhofs nutzen. Jedoch konnte die VIOZ (Vereinigung Islamische Organisationen Zürich) die nötigen finanziellen Mittel für einen privaten islamischen Friedhof nicht aufbringen. Das Projekt löste zudem in rechtsbürgerlichen Kreisen massive Opposition aus. Es schien so, als ob die Errichtung der islami¬schen Grabfelder in Zürich unmöglich wäre.

Auf Initiative der Stadt klärte der Kanton Zürich eine Lockerung der Verordnung von 1963 ab. Auch mit der Unterstützung der katholischen und reformierten Landeskirchen wurde diese Verordnung geändert. Diese Änderung hat dann der Stadt Zürich erlaubt, separate islamische Grabfelder in den öffentlichen Friedhöfen einzurichten. Am 26. Juni 2004 - nach fast 10 jährigen Bemühungen - konnten die ersten islamischen Grabfelder im Friedhof Witikon eingerichtet werden.

Ein anderes Projekt, in dem die SIGZ als Mitglied der VIOZ mitgearbeitet hatte, ist leider im Jahre 2003 gescheitert, es ging um die öffentlich-rechtliche Anerkennung. Am 30. November 2003 wurde im Kanton Zürich über drei Vorlagen abgestimmt. Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat (55% nein), neues Kirchengesetz (54% nein) und das Gesetz über die Anerkennung von Religionsgemeinschaften (64% nein). Alle wurden abgelehnt. Weitere Aktivitäten der SIGZ im Rahmen des Dachverbandes VIOZ siehe www.vioz.ch.

Seit 2004 Ist die Stiftung auch im Internet vertreten. Die Internetadresse www.moschee-zurich.ch wurde 2007 abgelöst durch www.islam-zh.ch und einer neuen Homepage, welcher der SIGZ eine weitere Möglichkeit eröffnet gegen aussen zu kommunizieren.

Adresse

Stiftung Islamische Gemeinschaft Zürich
Rötelstrasse 86
CH-8057 Zürich
Tel: 044 363 52 10
Fax: 044 363 52 12

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